Mitteilung über die Öffnung der Kindertagesstätten der Verbandsgemeinde Westliche Börde
In der 4. Verordnung zur 9. Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung wurde in § 11 Abs. 2 festgelegt, dass ab dem 01.03.2021 die Kindertagesstätten im eingeschränkten Regelbetrieb öffnen.
Das bedeutet:
- Ein Antrag auf Notbetreuung ist nicht mehr nötig.
- Die Kitas sind von 6-17 Uhr geöffnet.
- Die Kinder werden in festen Gruppen und mit einem festen Personalstamm betreut.
- Die Kontakte in den Einrichtungen untereinander sind zu reduzieren.
Das bedeutet für Eltern:
- Bringen Sie bitte nur gesunde Kinder in die Einrichtungen.
- Tragen Sie beim Betreten der Einrichtung einen medizinischen Mundschutz.
- Tragen Sie den Mundschutz bitte korrekt.
- Betreten Sie die Kita nur zum Bringen und Abholen des Kindes bzw. wenn Sie einen Termin mit dem Erzieherpersonal haben.
- Wenn Sie selber krank sind oder Kontakt zu einer Corona-infizierten Person hatten, lassen Sie Ihr Kind bitte zuhause, bis der Sachverhalt geklärt ist.