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22.02.2021

Mitteilung über die Öffnung der Kindertagesstätten der Verbandsgemeinde Westliche Börde

In der 4. Verordnung zur 9. Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung wurde in § 11 Abs. 2 festgelegt, dass ab dem 01.03.2021 die Kindertagesstätten im eingeschränkten Regelbetrieb öffnen.

Das bedeutet:

  • Ein Antrag auf Notbetreuung ist nicht mehr nötig.
  • Die Kitas sind von 6-17 Uhr geöffnet.
  • Die Kinder werden in festen Gruppen und mit einem festen Personalstamm betreut.
  • Die Kontakte in den Einrichtungen untereinander sind zu reduzieren.

Das bedeutet für Eltern:

  • Bringen Sie bitte nur gesunde Kinder in die Einrichtungen.
  • Tragen Sie beim Betreten der Einrichtung einen medizinischen Mundschutz.
  • Tragen Sie den Mundschutz bitte korrekt.
  • Betreten Sie die Kita nur zum Bringen und Abholen des Kindes bzw. wenn Sie einen Termin mit dem Erzieherpersonal haben.
  • Wenn Sie selber krank sind oder Kontakt zu einer Corona-infizierten Person hatten, lassen Sie Ihr Kind bitte zuhause, bis der Sachverhalt geklärt ist.

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