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Anerkennung als Privathochschule beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie eine private Hochschule in Sachsen-Anhalt führen wollen, müssen Sie diese zunächst anerkennen lassen. Die Anerkennung ist die Grundlage für die Bezeichnung als Hochschule. Ebenso können erst danach Hochschulprüfungen abgenommen und Hochschulgrade verliehen werden.

Wenn eine Hochschule innerhalb der Europäischen Union bereits anerkannt wurde, muss dies in Sachsen-Anhalt nicht erneut erfolgen. Jedoch muss eine Anzeige erfolgen und die Anerkennung vorgelegt werden.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Landes Sachsen-Anhalt.

Erforderliche Unterlagen

Die Unterlagen brauchen bei der Erstanfrage noch nicht vorliegen. Das zuständige Referat informiert dann im Einzelnen, welche Unterlagen notwendig sind.

Gebühren (Kosten)

Für die Anerkennung entstehen Verwaltungsgebühren, die sich nach dem Zeitaufwand berechnen. Daneben werden Kosten für die institutionelle Akkreditierung beim Wissenschaftsrat und für die Akkreditierung der Studiengänge durch die Akkreditierungsbehörden fällig.

Fristen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Wissenschaftsrates.

Fachlich freigegeben am

08.01.2020
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