Reisepass im Ausland beantragen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben und im Ausland wohnen, dann können Sie Ihren Reisepass in der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen (Botschaft oder Konsulat). Sie müssen den Reisepass grundsätzlich persönlich beantragen.
Wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, kann die Auslandsvertretung Ihnen einen Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland ausstellen. Diese Papiere werden für die Dauer der beabsichtigten Reise, höchstens aber für einen Monat ausgestellt. Sie berechtigen nur zur Rückkehr nach Deutschland, nicht aber zur Weiterreise in andere Länder. Im Falle eines Passverlustes melden Sie sich bitte bei der nächstgelegenen Auslandsvertretung.
Teaser
Wenn Sie im Ausland wohnen, können Sie Ihren deutschen Reisepass im Ausland bei einer deutschen Vertretung beantragen.
Zuständige Stelle
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger oder bisheriger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
- Aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
- Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der Auslandsvertretung.
Rechtsgrundlage
- § 19 Absatz 3 Paßgesetz (PaßG)
- Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift - PassVwV)
- Section 19 paragraph 3 Of the Passport seam (PassG)
- Ordinance on the Implementation of the Passport Act (Passport Ordinance - PassV)
- General administrative regulation for the implementation of the passport law (passport administration regulation - PassVwV)
- § 19, paragraphe 3, de la loi sur les passeports (PaßG)
- Ordonnance d'application de la loi sur les passeports (PassV)
- Dispositions administratives générales pour la mise en ½uvre de la loi sur les passeports (PassVwV)
Gebühren (Kosten)
- Antragstellung bis 24 Jahre:
- Reisepass – 32 Seiten: EUR 58,50
- Reisepass – 48 Seiten: EUR 80,50
- Express-Reisepass – 32 Seiten: EUR 90,50
- Express-Reisepass – 48 Seiten: EUR 112,50
- Antragstellung ab 24 Jahre:
- Reisepass – 32 Seiten: EUR 81,00
- Reisepass – 48 Seiten: EUR 103,00
- Express-Reisepass – 32 Seiten: EUR 113,00
- Express-Reisepass – 48 Seiten: EUR 135,00
- Vorläufiger Reisepass: EUR 39,00
- Kinderreisepass: EUR 26,00
- Gegebenenfalls weitere Kosten: bei Unzuständigkeit, wegen Wohnorten außerhalb der Amtsbezirke der Auslandsvertretung, Auslagen für Fernsprech- und Portokosten, Schwankungen durch sich ändernde Umrechnungskurse
Fristen
keine
Anträge / Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
- Die Formulare für die Beantragung finden Sie auf der Webseite der für Sie zuständigen Auslandsvertretung.
- The forms for the application can be found on the website of the diplomatic mission abroad.
- Les formulaires de demande sont disponibles sur le site internet de la représentation diplomatique et consulaire.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Reisepass persönlich beantragen.
- Bitte wenden Sie sich an die Auslandsvertretung vor Ort und vereinbaren ggf. einen Termin
- Sie müssen auf jeden Fall persönlich erscheinen, da Sie persönlich identifiziert werden und Ihre Fingerabdrücke abgenommen werden müssen
- Reisepässe werden zentral hergestellt und der Auslandsvertretung nach Fertigstellung übersandt
- Wenn der Pass fertig ist, werden Sie informiert.
Voraussetzungen
- Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft inne
- Es dürfen keine Gründe vorliegen, die gegen die Ausstellung eines Reisepasses sprechen
Bearbeitungsdauer
- Reisepass: circa 4 Wochen
- Expressreisepass: circa 2 bis 3 Wochen
- vorläufiger Reisepass: sofort