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Wirtschaftsprüfer/in Bestellung beantragen

Allgemeine Informationen

Wirtschaftsprüfer/innen müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der Wirtschaftsprüferkammer bestellt werden. Mit der Bestellung wird gleichzeitig die Mitgliedschaft in der Wirtschaftsprüferkammer begründet. Diese ist in der Wirtschaftsprüferkammer verpflichtend. Sie werden als Wirtschaftsprüfer/in in das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer eingetragen. Um von der Wirtschaftsprüferkammer bestellt zu werden, müssen Sie die Prüfung als Wirtschaftsprüfer/in bestanden haben.

Zuständige Stelle

Zuständig ist die Wirtschaftsprüferkammer, Rauchstraße 26, 10787 Berlin. Wenden Sie sich an die entsprechende Landesgeschäftsstelle.

Gebühren (Kosten)

Für die Bearbeitung eines Antrags auf Bestellung ist eine VerwaltungsGgebühr in Höhe von 230,00  Euro zu entrichten. Die Ausstellung eines Mitgliedsausweises ist gebührenpflichtig. Des Weiteren sind die Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer verpflichtet, einen Jahresbeitrag zu zahlen. Bitte erkundigen Sie sich bei der Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer, welche Beitragshöhe in Ihrem individuellen Fall zu entrichten ist.

Fristen

Die Kammermitglieder müssen sich vor der Berufsaufnahme von der Wirtschaftsprüferkammer bestellen lassen. Wird der Antrag auf Bestellung als Wirtschaftsprüfer nicht innerhalb von fünf Jahren nach bestandener Prüfung als Wirtschaftsprüfer gestellt, so finden auf die Bestellung die Vorschriften der Wirtschaftsprüferordnung über die Wiederbestellung entsprechende Anwendung.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Widerspruch

Anträge / Formulare

Antragsformulare erhalten Sie bei der Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer sowie im Internet unter

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