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Aufstiegsfortbildungsförderung (Aufstiegs-BAföG) beantragen

Allgemeine Informationen

Mit dem Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) unterstützen Bund und Länder finanziell die Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und zum Lebensunterhalt. Sie haben einen Anspruch auf die Förderung, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Die Förderung beinhaltet staatliche Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Darüber hinaus erhalten Sie die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu erhalten. Mit diesem Darlehen kann die Differenz zwischen den staatlichen Zuschüssen und dem maximalen Förderbetrag abgedeckt werden. 

Mit dem Aufstiegs-BAföG werden einkommensunabhängig gefördert:

  • die Lehrgangskosten, 
  • die Prüfungsgebühren und 
  • die Materialkosten für ein Meisterprüfungsprojekt. 

Bei Vollzeitmaßnahmen wird zusätzlich einkommensabhängig der Lebensunterhalt gefördert. 

Sie können die Förderung unter bestimmten Voraussetzungen bis zu drei Mal in Anspruch nehmen.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an das Amt für Ausbildungsförderung bei Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Fristen

Der Maßnahmebeitrag muss spätestens bis zum Ende der Maßnahme, bei mehreren in sich selbständigen Abschnitten bis zum Ende des jeweiligen Maßnahmeabschnittes beantrag werden.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

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