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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Krankenpflegehelferin / -pflegehelfer beantragen

Allgemeine Informationen

Krankenpflegehelfer und -Krankenpflegehelferinnen sind ein wichtiger Teil des Gesundheitssystems. Sie unterstützen examinierte Fachkräfte bei der täglichen Pflege und Versorgung kranker Menschen.

Die Ausbildung dauert 1 Jahr in Vollzeit und höchstens 2 Jahre in Teilzeit. Sie besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht an einer staatlich anerkannten Schule an einem Krankenhaus. Außerdem durchlaufen Sie eine praktische Ausbildung im Krankenhaus oder anderen geeigneten Einrichtungen.  

Mit der erfolgreich abgeschlossenen Prüfung sind Sie staatlich geprüfter Krankenpflegehelfer bzw. staatlich geprüfte Krankenpflegehelferin. Damit dürfen Sie in Sachsen-Anhalt die Berufsbezeichnung „Krankenpflegehelfer“ oder „Krankenpflegehelferin“ führen und in diesem Beruf arbeiten.

Wenn Sie auch in anderen Bundesländern arbeiten wollen, sollten Sie die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Krankenpflegehelfer/-helferin“ beantragen. Es ist eine geschützte Berufsbezeichnung und deutschlandweit gültig. Die Erlaubnis wird in Form einer Urkunde erteilt.

Sie können die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung auch beantragen, wenn Sie eine entsprechende Ausbildung im Ausland absolviert haben.

 

Zuständige Stelle

Den Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Krankenpflegehelfer/Krankenpflegehelferin“ stellen Sie beim Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt.

Voraussetzungen

  • Sie haben die staatliche Prüfung zum Krankenpflegehelfer oder zur Krankenpflegehelferin bestanden,
  • oder Sie waren mindestens 3 Jahre im Sanitätsdienst der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei eines Landes tätig und haben
  • die Sanitätsprüfung und den fachlichen Teil der Unteroffiziersprüfung für Unteroffiziere im Sanitätsdienst der Bundeswehr bestanden,
  • die Fachprüfung für die Verwendung als Sanitätsbeamter bei der Bundespolizei bestanden oder
  • eine Fachprüfung für die Verwendung im Sanitätsdienst der Polizei eines Landesbestanden .
  • Sie sind gesundheitlich in der Lage, diesen Beruf auszuüben (ärztliche Bescheinigung)

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
  • Zeugnis über die staatliche Prüfung in amtlich beglaubigter Kopie (oder durch Bildungseinrichtung)
  • ärztliche Bescheinigung, die Ihre körperliche Eignung feststellt (nicht älter als 3 Monate)
  • Führungszeugnis der Belegart "O" zur Vorlage bei einer Behörde nicht älter als 3 Monate
  • Personalausweis oder Reisepass in Kopie

Gebühren (Kosten)

Die Ausstellung der Erlaubnisurkunde kostet 65,00 Euro.

Hinzu kommen die Kosten für die Zustellung der Erlaubnisurkunde.

Fristen

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

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