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Bürgerservice

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Baugenehmigung zur Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen

Allgemeine Informationen

Bevor Sie eine genehmigungspflichtige Anlage errichten dürfen, benötigen Sie eine Baugenehmigung.

Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag. Grundsätzlich müssen Sie dafür einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser - zum Beispiel Bauingenieur oder Architekt - beauftragen.

In Ihrem Antrag können Sie ebenfalls bestimmen, ob Sie ein reduziertes Prüfprogramm in Anspruch nehmen wollen.

Zuständige Stelle

untere Bauaufsichtsbehörde

Erforderliche Unterlagen

  • Bauantrag (per Onlineservice oder öffentlich bekannt gemachtem Vordruck),
  • Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster,
  • Lageplan,
  • Bauzeichnungen,
  • Baubeschreibung.

Soweit sie vorzulegen sind, außerdem:

  • Standsicherheitsnachweis,
  • Brandschutznachweis,
  • Angaben über die gesicherte Erschließung.

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

Gebühren (Kosten)

mindestens 50 ¤

Gebühren für eine Baugenehmigung für je angefangene 500 ¤ des anrechenbaren Bauwertes = 5 ¤

Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab:

  • Aufwand für die Prüfung der Baugenehmigung
  • Erwartete Kosten der Bauausführung

Fristen

  • Sie müssen mit den Bauarbeiten innerhalb von 3 Jahren beginnen, wenn Sie die Baugenehmigung erhalten.
  • Sie dürfen die Bauarbeiten dann maximal 1 Jahr unterbrechen.
  • Sie können die Baugenehmigung 1 Jahr verlängern lassen.
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