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Bürgerservice

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Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Altenpflegerin oder Altenpfleger beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Altenpflegerin“ bzw. „Altenpfleger“ führen wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.

Wenn Sie die Tätigkeit nur vorübergehend und gelegentlich ausüben, genügt eine Meldung bei der zuständigen Behörde.

Zuständige Stelle

Landesverwaltungsamt

Gebühren (Kosten)

Im Regelfall 50 Euro für die Erlaubnis und 3,45 Euro für die Postzustellung.

Rechtsgrundlage

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