Informationsveranstaltung zum aktuellen Stand Sanierungskonzept Kita Wulferstedt
Zu Beginn der Veranstaltung wurden durch den Verbandsgemeindebürgermeister Ausführungen zur aktuellen Situation gemacht. Hierbei wurde besonders der Inhalt aus einem Schreiben der Kommunalaufsicht vom 10.04.2019 erläutert. Diese führt an, dass die Zuständigkeit nach § 90 Abs. 1 Ziffer 4 KVG LSA bei der Verbandsgemeinde liegt und somit auch die zwingende Notwendigkeit sich zu positionieren, ob eine Einrichtung weitergenutzt werden soll und damit in Folge zu sanieren ist oder durch einen Ersatzneubau ersetzt werden soll. In jedem Fall findet der § 92 Abs. 3 KVG LSA für die Sicherstellung der Finanzierung Anwendung.
Aus dieser Rechtsfolge wird der Verbandsgemeinderat nach Abklärung der noch offenen Fragen das Sanierungskonzept zur Beschlussfassung erhalten.
Den aktuellen Stand zum Sanierungskonzept finden Sie in den Anlagen. Dieser wurde durch das beauftragte Architektenbüro erläutert. Auch die Notwendigkeit der Maßnahmen wurde durch Gutachten aus den Jahren 2017 und 2018 deutlich gemacht.
In den nun folgenden Wochen wird das Sanierungskonzept fortgeführt, um über die Sommermonate eine verbindlichere Aussage durch eine Bauvoranfrage zu erhalten. Aus den Ergebnissen werden wesentliche Rückmeldungen zu den Themen Denkmalschutz sowie Betriebserlaubnis erwartet.