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16.01.2022

Fördermittel zum Abbruch der Industriebrache "Hollandkaufhalle" in Hamersleben bewilligt

Die Gemeinde Am Großen Bruch hat zum Abbruch der Industriebrache Hollandkaufhalle in Hamersleben Fördermittel in Höhe von 803.845 Euro aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben zum Bodenschutz (Richtlinie Bodenschutz) bewilligt bekommen. Diese Förderung wird auch aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziert.

Fördermittelschild EFRE
Fördermittelschild EFRE
Rückansicht Hollandkaufhalle Hamersleben Gemeinde Am Großen Bruch
Ansicht vom Steinberg Hollandkaufhalle Hamersleben
Straßenansicht Hollandkaufhalle Hamersleben
Erker Hollandkaufhalle Hamersleben Steinberg
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Nebengebäude Hollandkaufhalle Hamersleben
Obergeschoss Hollandkaufhalle Hamersleben
Dachstuhl Hollandkaufhalle Hamersleben
Ansicht ehemaliges Wohngebäude Straße der Einheit Hamersleben
Innenansicht Hollandkaufhalle Hamersleben
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Innenhof Hollandkaufhalle Hamersleben Gemeinde Am Großen Bruch
Schaden im Dachbereich Gebäude Hollandkaufhalle Hamersleben
Gebäude in Richtung Steinberg Innenansicht
Anischt Innenhof Hollandkaufhalle Hamersleben
Anischt Innenhof Hollandkaufhalle Hamersleben


Die Gemeinde Am Großen Bruch ist in Teilen Eigentümerin der ehemaligen Nahrungsmittel- und Maschinenfabrik Kremmling, welche zuletzt als "Hollandkaufhalle" genutzt wurde. Die Schäden an den Gebäuden sind so massiv, dass vom Gebäudekomplex eine Gefahr für die Allgemeinheit hervorgeht. Ein Großteil der Bebauung ist massiv einsturzgefährdet. Der private Teil der Liegenschaft gehört zu einem vermögenslosen und ungeklärten Nachlass. Im Rahmen der Fördermaßnahme wird dieser abgewickelt und die Gemeinde Am Großen Bruch Eigentümerin des Gesamtareals.

Mit den Förder- und Eigenmitteln wird die Gemeinde Am Großen Bruch im Jahr 2022 den Rückbau aller Gebäudeteile, Fundamente und der Hofbefestigung auf einer Fläche von über 5.682 m2 durchführen. Die aus dem Abbruch gewonnenen Materialien werden entsprechend der behördlichen Auflagen ordnungsgemäß entsorgt. Anschließend wird die Baugrube verfüllt. Die Fläche ist nach Abschluss der Gesamtmaßnahme mit einer Schicht Mutterboden von ca. 20cm und Rasensaat zur rekultivieren.

Gefördert werden die Grundlagenermittlung, die Erstellung des Leistungsverzeichnisses, die Vorbereitung und Durchführung der Vergabe, die örtliche Bauüberwachung, die Abbruchleistungen, die Entsorgung und Rekultivierung der Flächen mit Mutterboden und Rasen.

EFRE_hier.investiert.europa.in.d.zukunft_4c_print
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