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04.01.2022

Städtebaufördermittel in Höhe von 1.358.300 Euro für die Stadt Gröningen bewilligt

Die Stadt Gröningen hat aufgrund der Feiertage am heutigen Dienstag, den 04. Januar 2022, den Bewilligungsbescheid für den Fortführungsantrag 2021 nach der Richtlinie "Förderung von Lebendigen Zentren" für die Gesamtmaßnahme: Gröningen-Stadtbildung-Bildungsstadt erhalten.
Bewillingungsbescheid Städtebauförderung Fortführungsantrag 2021
Bewillingungsbescheid Städtebauförderung Fortführungsantrag 2021

Aufgrund des Maßnahmeumfangs konnten nicht alle Maßnahmen des Fortführungsantrags 2021 bewilligt werden.

Folgende Maßnahmen wurden bewilligt:

  • Neuentwicklung Grundschulstandort und Hort in der Grabenstraße 14
  • Revitalisierung Edelhof, Baufeldfreimachung und Erschließung
  • Klimakonzept

Die bewilligten Mittel werden in den Haushaltsjahren 2022 bis 2025 an die Stadt Gröningen ausgezahlt.

  • 2022: 263.300,00 EUR
  • 2023: 2.000,00 EUR
  • 2024: 679.800,00 EUR
  • 2025: 413.200,00 EUR

Die Stadt Gröningen investiert bis 2025 Eigenmittel in Höhe von 679.150,00 EUR.

Weitere Informationen zur Städtebauförderung finden Sie hier.

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